Frau M. wird die Handtasche entrissen. In der Handtasche befanden sich die Schlüssel für Ihre Mietwohnung und die persönlichen Papiere. Dem Dieb ist die Anschrift bekannt und hat somit Zugang zum Haus und Wohnung. Der Vermieter verlangt von Frau M. Schadenersatz für eine neue Schließanlage und Schlüssel für 6 Mietparteien.
Herr K. versorgt die Blumen vom Nachbarn, während dieser in Urlaub ist. Dummerweise verliert er den Haustürschlüssel vom Nachbarn. Dieser benötigt eine neue Schließanlage.
Mietsachschaden
Herr M. fährt mit seiner Frau in den Urlaub. Sie übernachten in einem Hotel. Am Abend möchten beide noch ein Glas Rotwein in ihrem Hotelzimmer trinken. Versehentlich stößt Herr M. die offene Flasche vom Tisch. Dadurch wird die Couch und der Teppich beschädigt. Das Hotel verlangt von Herrn M. die Erstattung des entstandenen Schadens.
Ausfalldeckung / Forderungsausfall
Herr B. ist mit seinem Fahrrad unterwegs, als ihm plötzlich ein Pudel ins Rad rennt. Dadurch stürzt er schwer und erleidet komplizierte Kopfverletzungen. Der Halter des Hundes hatte das Tier weder versichert, noch verfügt er über finanzielle Mittel um für den entstandenen Schaden in Höhe von 50.000 EUR aufzukommen.
Herr B. hat in seiner PHV die Ausfalldeckung eingeschlossen. Er hat erfolgreich geklagt. Der Schaden wird von seiner PHV bezahlt.
Adresse: Kölner Str. 54a in 47805 Krefeld Telefon: 02151 - 39 55 85 E-Mail: ruth.goertz-gierhartz@t-online.de
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